Private Gebührenordnung und Veneers

13. Oktober 2013

In den letzten Jahren hat sich die Verblendtechnik ( Veneer ) in der Zahnmedizin stark weiterentwickelt. Waren früher die privaten Krankenversicherer nicht bereit, eine Kostenerstattung vorzunehmen, so hat sich in den letzten Jahren hier ein Sinneswandel vollzogen. Es liegt ja auch auf der Hand, dass eine perfekte Wiederherstellung ohne starkes Beschleifen eines Zahnes medizinisch sinnvoll ist und zum Nutzen des Patienten.So erkennen private Krankenversicherungen heute die Veneers als eine anerkannte Art der Wiederherstellung von Zähnen an, wenn diese medizinisch notwendig sind. Sogar starke Verfärbungen in der eigenen Zahnsubstanz können durch die Fähigkeit der modernen Keramiken, solche Stellen farbecht abzudecken, sehr gut korrigiert werden. Wenn Sie mehr zu den Veneers wissen wollen, sehen Sie sich die Fotos unserer Veneerseite an.

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